Rechtsformen

Das polnische Recht bietet den Unternehmern eine breite Palette von Rechtsformen – von individuell geführtem Gewerbe, über Zivilgesellschaft, Personengesellschaft bis zu Kapitalgesellschaften. Die Kriterien sind hier Anforderungen an das Gründungskapital, Haftung der Gesellschafter sowie Formalitäten, die mit der Gründung und Führung einer Gesellschaft zusammen hängen.

Zu den einfachsten Formen, die von jedem Bürger eines EU- oder eines EFTA-Staates gewählt werden können, gehören ein selbständig geführtes Gewerbe einer körperlichen Person (jednoosobowa działalność gospodarcza) oder eine Zivilgesellschaft (spółka cywilna). Sie verlangen nach keinem Anfangskapital sowie verursachen keine hohen Registrierungskosten. Was dabei beachtet werden muss, ist die unbeschränkte Haftung des Unternehmers für seine Verpflichtungen.

Polnische GmbH (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, Sp. z o.o.) und Aktiengesellschaft (spółka akcyjna, SA) dienen der Abwicklung der größten Geschäfte und sind am populärsten unter allen Rechtsformen. Die Gebühr für die Eintragung einer GmbH oder einer AG in das Unternehmensregister beträgt 1.000 PLN. Die beiden Gesellschaften sind juristische Personen.

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Dr. Jarosław Frąckowiak
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