Sonderwirtschaftszonen in Wielkopolska
Die öffentliche Unterstützung für Investoren erfolgt durch die so genannten Sonderwirtschaftszonen. Weil Sonderwirtschaftszonen ursprünglich als eine Unterstützung strukturschwächerer Regionen gedacht waren, gibt es in der Woiwodschaft Wielkopolska keine Sonderwirtschaftszone (da die Region schon immer wirtschaftsstark war). In den jeweiligen Teilen der Woiwodschaft Wielkopolska sind 5 Sonderwirtschaftszonen aktiv:
- Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Slubice (nördlich-zentraler Teil der Region einschließlich der Stadt Posen und des Kreises um die Stadt Posen): http://www.kssse.pl
- Sonderwitschaftszone Slupsk (im Norden der Region - Kreis Zlotów): http://www.sse.slupsk.pl
- Sonderwirtschaftszone Walbrzych (südlich-zentraler Teil der Region): http://www.invest-park.com.pl
- Sonderwirtschaftszone Kamienna Gora (im Süden der Region – Kreise Ostrow und Kepno): http://www.ssemp.pl
- Sonderwirtschaftszone Lodz (östlicher Teil der Region einschließlich der Städte und Kreise Kalisz und Konin): http://www.sse.lodz.pl
Die öffentliche Hilfe im Rahmen der Sonderwirtschaftszonen darf durch Unternehmen beantragt werden, die neue, insbesondere innovative Industrieinvestitionen, Dienstleistungsinvestitionen (einschließlich IT, neuer Dienstleistungen für Unternehmen, Lagerhaltung) und im Bereich Forschung und Entwicklung planen.
In Wielkopolska darf die öffentliche Hilfe 25% des Investitionswertes nicht übersteigen, mit Ausnahme der Stadt Posen, wo die Einschränkung auf 20% gesetzt wurde. Die Unterstützung für mittelständige Unternehmen kann um weitere 10% und für Klein- und Kleinstunternehmen um 20% erhöht werden.
Die qualitativen Kriterien für die Gewährung staatlicher Hilfe im Rahmen von Sonderwirtschaftszonen sind sehr streng und variieren je nach Zone.
EU-Strukturfonds
In der EU-Perspektive (2021-2027) wird Wielkopolska 2,15 Mrd. EUR zur Verfügung haben, d.h. um 0,3 Mrd. EUR weniger als in der Finanzperspektive 2014 – 2020, aber zugleich um 0,5 Mrd. EUR mehr als in der Perspektive 2007 – 2013. Den Betrag 2,15 Mrd. EUR bilden Mittel aus drei Quellen: dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (1,25 Mrd. EUR), dem Europäischen Sozialfonds (488 Mio. EUR) und dem Fonds für einen Gerechten Übergang (415 Mio. EUR).
Die wichtigsten Zwecke der Fonds sind die Folgenden:
- Steigerung der Innovationskraft und Effizienzsteigerung der Wirtschaft durch Digitalisierung,
- Förderung der nachhaltigen städtischen Mobilität,
- Förderung der lokaler Initiativen insbes. in Bezug auf Bildung, Gesundheitswesen und Kultur.
Die Mittel aus dem Fonds für einen Gerechten Übergang (415 Mio. EUR) sind im Ganzen für Ost-Wielkopolska bestimmt und werden die energietechnische Transformation in der Subregion Konin unterstützen mit dem Zweck die Förderung der Braunkohle auf dem Gebiet um Konin bis 2030 aufzugeben und Zero Emission schon in 2040 zu erreichen, also 10 Jahre früher als in den EU-Vorgaben.
Zentrale Informationsstelle für EU-Fonds in Posen: http://www.wrpo.wielkopolskie.pl
Europe Direct Poznan – Informationsstelle innerhalb des von der Europäischen Kommission verwalteten Informationsnetzwerks: http://www.europe-direct.poznan.pl/
Wirtschaftskammern in Polen
Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer: https://ahk.pl/
Die Kammer bietet Investitions-, Markt- und Rechtsberatung. Sie ist ein Zusammenschluss polnischer und deutscher Firmen und verfolgt das Ziel, die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen in beiden Ländern zu fördern.
Polnische Handelskammer: https://kig.pl/
Offizieller Internetauftritt der Polnischen Handelskammer
Polnische Wirtschaftskammer in Posen: http://www.pcc.org.pl
Die Polnische Wirtschaftskammer in Posen unterstützt ausländische Unternehmen, die sich in der Region Wielkopolska niederlassen wollen.
Wielkopolska Industrie- und Handelskammer: https://wiph.pl/
Regionale Wirtschaftskammer für Wielkopolska
HWK-Wielkopolska in Posen: https://www.irpoznan.com.pl/
Die Kammer für die Wielkopolska-Handwerk