GmbH

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann zu jedem rechtlich zulässigen, nicht nur wirtschaftlichem Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden. Der Gesellschaftsvertrag bedarf einer notariellen Form. Er ist von sämtlichen Gesellschaftern bzw. von ihren Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die gesetzliche Mindesthöhe des Stammkapitals beträgt nunmehr 5.000 PLN. Die GmbH haftet nur bis zu der Höhe des Anfangskapitals. Wenn aber die Zwangsvollstreckung unwirksam ist, haften die Vorstandsmitglieder solidarisch für die Verpflichtungen der Gesellschaft, es sei denn sie melden rechtszeitig den Konkurs an, ein Vergleichsverfahren wird eingeleitet oder sie weisen nach, dass die Nichtanmeldung des Konkurses oder die Nichteinleitung des Vergleichsverfahrens nicht aus ihrer Schuld erfolgt sind oder dass trotz der Nichtanmeldung des Konkurses oder trotz der Nichteinleitung des Vergleichsverfahrens der Gläubiger keinen Schaden erlitten hat.

Die Firma einer GmbH muss mit dem im Gesellschaftsvertrag bestimmten Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehen.

Die Gründung einer Ein-Mann-GmbH wurde wesentlich erschwert, um Missbrauch vorzubeugen. Eine Ein-Mann-GmbH darf auch nicht der einzige Gesellschafter einer neuzugründenden GmbH sein.

Die Erklärungen des einzigen Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft müssen schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen.

Ist der Gesellschafter zugleich das einzige Vorstandsmitglied, so müssen alle Rechtsgeschäfte schriftlich aufgenommen und notariell beglaubigt werden. Jedes Mal müssen sie dem Registergericht angezeigt werden.

Die GmbH entsteht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • wirksam geschlossener Gesellschaftsvertrag;
  • vollständige Einbringung der Einlagen auf das Stammkapital;
  • Berufung des Vorstandes;
  • ggf. Errichtung des Aufsichtsrates oder Berufung des Revisionsausschusses (obligatorisch bei Gesellschaften mit mehr als 25 Gesellschaftern und Stammkapital von über 500.000 PLN);
  • wirksame Eintragung im Unternehmerregister.

Die GmbH in Gründung wird vertreten von:

  • dem Vorstand
  • einem von der Gesellschafterversammlung bestellten Bevollmächtigten.

Ansprechpartner

Kooperationszentrum Hessen-Polen
ul. Kosciuszki 95, lok. 214
PL - 60 972 Poznan 1
PO BOX 64

Dr. Jarosław Frąckowiak
Telefon: Tel. +48 61 6267500
jaroslaw.frackowiak@hesja-polska.pl

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