Business in Polen

Der wichtigste Rechtsakt im Bereich Wirtschaftsrecht in Polen ist das Gesetz über die Gewerbefreiheit vom 2.07.2004. Es regelt Angelegenheiten, die mit wirtschaftlicher Betätigung zusammen hängen, sowie relevante Aufgaben der Behörden.

Ausländische Personen aus EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Mitgliedstaaten (also EEA-Staaten) dürfen in Polen wirtschaftlicher Betätigung unter den gleichen Bedingungen nachgehen, wie polnische Unternehmer.

Eine ausländische Person ist im Sinne des oben genannten Gesetzes:

  • eine körperliche Person, die ihren festen Wohnsitz im Ausland hat und die die polnische Staatsangehörigkeit nicht hat,
  • eine juristische Person mit Sitz im Ausland
  • eine Organisation mit Sitz im Ausland, die keine juristische Person ist, die aber rechtsfähig ist.

Andere Regelungen gelten für Bürger von außerhalb EEA.

Außerdem können ausländische Unternehmer in Polen eine Zweigniederlassung bzw. Vertretung eines ausländischen Unternehmens, eine Europäische Aktiengesellschaft und eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung gründen.

Rechtsgrundlagen:

  • das Gesetz über Wirtschaftstätigkeiten vom 19. November 1999 - ermöglicht ausländischen Investoren die Wahl einiger Rechtsformen für die Formalisierung Ihrer Geschäfte in Polen
  • das Gesetz über die Gewerbefreiheit vom 2. Juli 2004 - regelt die Aufnahme, Ausübung und das Aufheben eines Gewerbes in Polen und die Aufgaben der Behörden hierzu
  • das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum

Ansprechpartner

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Dr. Jarosław Frąckowiak
Telefon: Tel. +48 61 6267500
jaroslaw.frackowiak@hesja-polska.pl

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