
Der wichtigste Rechtsakt im Bereich Wirtschaftsrecht in Polen ist das Gesetz über die Gewerbefreiheit vom 2.07.2004. Es regelt Angelegenheiten, die mit wirtschaftlicher Betätigung zusammen hängen, sowie relevante Aufgaben der Behörden.
Ausländische Personen aus EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Mitgliedstaaten (also EEA-Staaten) dürfen in Polen wirtschaftlicher Betätigung unter den gleichen Bedingungen nachgehen, wie polnische Unternehmer.
Eine ausländische Person ist im Sinne des oben genannten Gesetzes:
Andere Regelungen gelten für Bürger von außerhalb EEA.
Außerdem können ausländische Unternehmer in Polen eine Zweigniederlassung bzw. Vertretung eines ausländischen Unternehmens, eine Europäische Aktiengesellschaft und eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung gründen.
Rechtsgrundlagen:
Kooperationszentrum Hessen-Polen
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Dr. Jarosław Frąckowiak
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