Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung

Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (European Economic Interest Grouping, kurz EEIG) ist eine Personengesellschaft, die zum Zweck hat, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, indem Mittel, Tätigkeiten und Erfahrungen zusammengeschlossen werden. Eine EEIG kann nicht mehr als 500 Personen beschäftigen. Sie gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches und als eine nicht voll berechtigte juristische Person. Sie weist Merkmale eines Konsortiums und einer offenen Handelsgesellschaft auf und daher beziehen sich die Vorschriften über eine polnische OHG auch auf eine in Polen gegründete EEIG.

Sie muss aus mindestens zwei Mitgliedern aus verschiedenen Mitgliedstaaten bestehen. Sie wird in das Unternehmensregister eingetragen (KRS) und ihre Bekanntmachungen werden bei „Monitor Sądowy i Gospodarczy“ veröffentlicht.

Bei einer EEIG müssen mindestens zwei Organe tätig sein: gemeinschaftlich handelnde Mitglieder (kolegium członków) und der oder die Geschäftsführer.

 

Europäische Gesellschaft (Lat. Societas Europaea, kurz SE oder Europa-AG) entspricht nationalen Aktiengesellschaften. Die in Polen gegründeten und ansässigen SE werden bei dem Nationalen Handelsregister eingetragen (KRS).

Die Europäische Gesellschaft besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist Kapitalgesellschaft mit Mindestkapital in Höhe von 120.000 Euro. Jeder Aktionär haftet nur bis zur Höhe des von ihm gezeichneten Kapitals. Die SE muss ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, kann ihn aber jederzeit in einen anderen Mitgliedstaat verlegen. Ihre Aktionäre versammeln sich in der Hauptversammlung.

Die Geschäftsführung kann auf folgende zwei Weisen ausgeübt werden:

  • der Vorstand führt die Geschäfte und wird durch den Aufsichtsrat kontrolliert (dualistisches System),
  • ein Verwaltungsorgan ist tätig, je nach Satzung (monistisches System).

Grundsätzlich gilt: „Vorbehaltlich der Bestimmungen der SE-Verordnung wird eine SE in jedem Mitgliedstaat wie eine Aktiengesellschaft behandelt, die nach dem Recht des Sitzstaates der SE gegründet wurde.“

Ansprechpartner

Kooperationszentrum Hessen-Polen
ul. Kosciuszki 95, lok. 214
PL - 60 972 Poznan 1
PO BOX 64

Dr. Jarosław Frąckowiak
Telefon: Tel. +48 61 6267500
jaroslaw.frackowiak@hesja-polska.pl

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